Allgemeine Geschäftsbedingungen von LeBoat

Charterbedingungen

Die nachfolgenden Charterbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Gesellschaft und Charterer. Gegenstand des Vertrages ist der Charter eines Bootes. [Le Boat und Emerald Star] sind Handelsmarken der Crown Travel Limited, England und der Crown Blue Line GmbH, Deutschland bzw. der Emerald Star Ltd., Irland.

Vertragspartner des Kunden (Charterers) und damit Vercharterer ist die jeweils in Ihrer Options- und Buchungsbestätigung genannte Gesellschaft, im Folgenden auch ‘Gesellschaft’ genannt. Unter ‘Charterer’ ist/sind die Person(en), die den Chartervertrag abschließt/ abschließen sowie alle Mitfahrer und unter ‘das Boot’ das Boot, das vom Charterer reserviert oder jenes, das ihm zur Verfügung gestellt wurde, zu verstehen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem [Le Boat]-Vertriebsbüro lediglich um die Buchungsannahmestelle der Gesellschaft handelt, nicht aber um den Vertragspartner. Die Geschäftsadresse der jeweils als Vertragspartner fungierenden Gesellschaft finden Sie am Ende dieser Bedingungen sowie in Ihrer Options- und Buchungsbestätigung.

TEIL A: ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN

1. ÜBERGABE/RÜCKGABE, VORGEZOGENE ÜBERNAHME/SPÄTERE RÜCKGABE UND FAHRGEBIET/SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Der Charterer erhält vor Übergabe des Bootes Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird. Am Tag der Übergabe des Bootes findet eine theoretische und praktische Einweisung (“Charterschein” für die Zeit des Charters) durch Mitarbeiter der Gesellschaft statt. Die Führerscheinfreiheit des „Charterscheins“ ist nicht Inhalt schuldrechtlicher Abreden, sondern Regelungsgehalt  öffentlich-rechtlicher  Vorschriften. Der „Charterschein“ ermöglicht es „Sportboottouristen“, auf bestimmten Binnengewässern ein gechartertes Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Er ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Die Binnengewässer, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen, werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Vercharterer ist zur Erteilung der Charterbescheinigung befähigt. Alle auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten.

Bootsübernahme ist ab 16:00 Uhr am Übernahmetag. Das Boot muss bis 09:00 Uhr am Rückgabetag zurückgegeben werden. Gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 90 € kann eine frühere Übergabe (zwischen 11:00-12:00 Uhr oder ab 14:00 Uhr) oder eine spätere Rückgabe (12:00 Uhr) vereinbart werden.

2. STORNIERUNG/UMBUCHUNG DURCH DEN VERCHARTERER

Es ist aus dringenden betrieblichen oder operativen Gründen (insbesondere Ausfall von Booten, Sperrung von Wasserstraßen, Unmöglichwerden der Bootsüberführung) möglich, dass der Vercharterer nicht das ursprüngliche Boot ab der ursprünglich gebuchten Abfahrtsbasis und/oder auf der ursprünglich bestätigten Strecke zur Verfügung stellen kann und/oder komplett stornieren muss. In der Regel sind die Veränderungen unerheblich und werden so früh wie möglich bekannt gegeben. In seltenen Ausnahmefällen sind erhebliche Veränderungen der ursprünglichen Buchung notwendig, wie z.B. Veränderung der Region, Änderung des Abfahrtsdatums oder Änderung der Bootskategorie (Downgrade auf kleineres Boot). Wenn der Vercharterer eine Änderung anbieten muss, dann wird er:

a)  versuchen ein höherwertiges Boot ohne Aufpreis anzubieten (Upgrade, abhängig von der Verfügbarkeit)

b)  ein geringwertigeres Boot anbieten und die Preisdifferenz erstatten. Oder:

c)  die Reservierung stornieren und unverzüglich den vollen Charterpreis zurückerstatten.

Die Gesellschaft behält sich aus dringenden betrieblichen Gründen oder weil es Sicherheitsbestimmungen oder gesetzliche Regelungen erfordern vor, die Übernahme- oder Rückgabebasis zu ändern, die Richtung der Einwegfahrten zu wechseln, eine Hin- und Rückfahrt in eine Einwegfahrt oder eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt zu ändern. Diese Änderungen sind kein Stornierungsgrund. Auch besteht keinerlei Anspruch auf Kostenausgleich. Die Gesellschaft erstattet jedoch den Einwegfahrtenzuschlag, sollte eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt umgewandelt werden. Weitere Ansprüche durch den Charterer sind ausgeschlossen. In Einzelfällen ist es notwendig, dass die Gesellschaft den Charterer noch kurz vor Charterbeginn wegen kurzfristiger Änderungen kontaktieren  muss.

Es ist die Verpflichtung des Charterers, der Gesellschaft eine Kontaktnummer zur kurzfristigen Erreichbarkeit zur Verfügung zu  stellen.

3. BETRIEBSKOSTEN

Die Betriebskosten werden pro Stunde abgerechnet. Bei Drucklegung im Juni 2017 betragen die Preise zwischen 5 € und 15 € pro Stunde, je nach Bootstyp.

Die genauen Preise erfahren Sie von unserem Reservierungsteam, auf der Webseite oder von unseren Vertriebspartnern. Bitte beachten Sie, dass sich die Betriebskosten jederzeit aufgrund der Marktsituation ändern können. Zu Beginn Ihrer Bootscharter erhalten Sie ein vollgetanktes Boot und werden über die Kosten informiert und der aktuelle Stand wird notiert. Vor Abfahrt werden Sie gebeten, eine Betriebskostenkaution in Höhe von 150€ bei Kurzmieten, 250€ bei Anmietungen von einer Woche oder 350€ bei Anmietungen von 14 Tagen und mehr zu hinterlegen.

4. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AM BOOT/ DURCH DAS BOOT

Bei einer Buchung mit Le Boat wird zur Absicherung gegen Schäden und Verluste eine Schadenskaution fällig. Diese Schadenskaution kann durch die Zahlung eines Aufpreises für die Haftungsbeschränkung im Schadensfall gemindert werden.

Eine Haftung für Schäden und Verluste am Boot, dessen Ausstattung oder durch das Boot gegenüber Dritten, trifft grundsätzlich den Charterer. Im Charterpreis enthalten ist eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe der zu hinterlegenden Schadenskaution. Diese Schadenskaution deckt Schäden ab, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Wird der Schaden und/oder Verlust am Boot, dessen Ausstattung oder durch das   Boot durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, können Sie für den vollen Umfang des Schadens am eigenen Boot oder Eigentum von Dritten haftbar gemacht werden. Diese Schäden werden nicht durch die Schadenskaution abgedeckt.

Unter grober Fahrlässigkeit und Vorsatz wird zum Beispiel Folgendes verstanden: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne eine ausreichende Crew, eine Person unter 16 Jahren am Steuer ohne ausreichende Aufsicht und Kontrolle durch den Skipper, Missachtung der örtlichen Navigationsbestimmungen und -begrenzungen.

Während Ihrer Buchung werden Sie auf beide Optionen aufmerksam gemacht. Sie können Ihre Buchung nicht ohne die Wahl einer der Optionen abschließen. Mit der Bestätigung der Buchung erklären Sie sich mit den geschilderten Haftungsbedingungen einverstanden.

Option 1: Aufpreis für Haftungsbeschränkung im Schadensfall

Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Aufpreis für die Haftungsbeschränkung im Schadensfall hinzu zu buchen, werden nachfolgende Preise pro Nacht zu Grunde gelegt. Diese Kosten werden bei Buchung fällig und sind nicht erstattbar. Zusätzlich ist je nach Bootsgröße eine erstattbare Schadenskaution zwischen 250 €  - 750 € bei Anreise an der Le Boat Basis zu hinterlegen. Wird diese Schadenskaution nicht hinterlegt, behält der Vercharterer sich das Recht vor, Ihre Charter ohne weitere Verpflichtungen und ohne ein Recht auf Erstattung zu stornieren.

Option 2: Erstattbare  Schadenskaution

Bei Ankunft an der Basis hinterlegen Sie eine je nach Bootsgröße erstattbare Schadenskaution zwischen 2.250 € - 3.250 €. Wird diese Kaution nicht hinterlegt, behält der Vercharterer sich das Recht vor, Ihre Charter ohne weitere Verpflichtungen und ohne ein Recht auf Erstattung zu stornieren

Die Schadenskaution bei Option 1 und 2 ist entweder per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen.

Die Schadenskaution wird als Sicherheit für etwaige Schäden am eigenen Boot, seiner Ausstattung oder Schäden gegenüber Dritten, die während Ihrer Charterdauer entstehen, verlangt. Die Kaution kann nicht für Zahlung anderer Extras verwendet werden.

Zu Beginn Ihrer Reise werden Sie gebeten, per Unterschrift zu bestätigen, dass Sie die Haftungsbedingungen für Schäden am eigenen Boot, Verluste und Schäden an Dritten verstehen und akzeptieren.

Nach Beendigung Ihrer Charter wird das Boot von einem Le Boat Mitarbeiter überprüft. Sofern kein Schaden entstanden ist, wird Ihnen die  Schadenskaution erstattet. Bitte beachten Sie, dass der Aufpreis für die Haftungsbeschränkung im Schadensfall (bei Option 1) nicht erstattbar ist.

Falls ein Unfallschaden oder Verlust am eigenen Boot und/oder seiner Ausstattung festgestellt wird, ist der Charterer für die anfallenden Kosten in Höhe der Schadenskaution haftbar. Dies gilt auch bei Schäden gegenüber Dritten. Werden Schäden oder Verluste während der Charter durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, ist der Charterer in vollem Umfang für die entstehenden Kosten haftbar. In beiden Fällen behält  der Vercharterer sich vor, die Schadenskaution einzubehalten. Die gesamte oder auch nur ein Teil der Schadenskaution kann im Schadensfall für etwaige anfallende Kosten, inklusive des Heraushebens des Bootes zur Untersuchung auf Schäden, verwendet werden.

Die Einbehaltung der Schadenskaution bedeutet nicht, dass in einem höheren Schadensfall von weiteren Forderungen, die die von Ihnen hinterlegte Schadenskaution übersteigen, abgesehen wird. Ist der Schaden, der während Ihrer Charterdauer durch Sie entstanden ist, niedriger als die hinterlegte Schadenskaution, kann nach der Reparatur oder nachdem die Höhe des  Schadens festgestellt wurde, eine Teilerstattung erfolgen. Im Zweifelsfall wird die Schadenskaution einbehalten, bis die Ursache eines Schadens geklärt ist.  Bitte beachten Sie, dass der Vercharterer sich das Recht vorbehält, Sie für Schäden, deren Kosten die hinterlegte Schadenskaution überschreiten, in vollem Umfang haftbar zu machen, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Zur Klarstellung möchten wir nochmals anmerken, dass der Aufpreis für die Haftungsbeschränkung im Schadensfall einbehalten wird, selbst wenn wir einen Teil der Kaution oder die gesamte Kaution erstatten.

5. VERSICHERUNG

Die Versicherung der Gesellschaft deckt nicht die persönlichen Güter des Charterers   und haftet nicht im Fall des Verlustes oder der Beschädigung der persönlichen Güter des Charterers auf dem Boot oder dem Gelände der Gesellschaft, außer wenn die Umstände durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft oder ihres Personals herbeigeführt wurden.

6. EIGNUNG DES CHARTERERS

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jedem Charterer die Übergabe des Bootes zu verweigern bzw. das Boot in ihren Besitz zurückzunehmen, wenn der Charterer nach ihrer Ansicht nicht fähig ist, Verantwortung dafür zu tragen. In diesem Fall erstattet die Gesellschaft den bezahlten Gesamtbetrag zurück. Eine darüber hinausgehende Haftung der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Der Charterer trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Crew. In Deutschland (Mecklenburg/Brandenburg) muss der Basis seitens des Charterers ein gültiger PKW Führerschein vorgelegt werden.

7. MINDERJÄHRIGE

Reservierungen von Minderjährigen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert (21 Jahre in Irland). Die Mindestanzahl an Personen beträgt 2 Erwachsene pro Boot. Die Anzahl der Personen an Bord darf die maximale Personenanzahl laut Katalog nicht überschreiten. Bei größeren Booten empfehlen wir mindestens 3-4 erwachsene Personen an Bord zwecks Bootshandhabung. Bei den Booten der Vision-Serie sind mindestens 4 erwachsene Personen Voraussetzung für die Anmietung, bei Bootserfahrung können die Boote auf Anfrage auch mit 3 Erwachsenen gebucht werden.

8. HAUSTIERE (HUNDE)

Hunde sind an Bord erlaubt. Für Hunde fällt eine Gebühr an. Bitte bringen Sie eine Decke und/ oder Korb für Ihren Hund mit. Es ist nicht erlaubt, Hunde in den Kabinen oder auf dem Sofa schlafen zu lassen. Bitte lassen Sie Ihren Hund nie unbeaufsichtigt. Die Basis behält sich vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr am Ende des Bootscharters zu erheben. Andere Haustiere sind ohne vorherige Zustimmung an Bord nicht  erlaubt.

9. PKW-ÜBERFÜHRUNGEN

In allen Regionen mit zwei oder mehr Abfahrtsbasen kann Ihr PKW gegen eine Gebühr von einem Le Boat Mitarbeiter überführt werden (dieser Service wird nicht in Deutschland angeboten). Diese Leistung muss im Vorhinein gebucht werden und versteht sich vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Le Boat Mitarbeiter sind versichert und dürfen Fahrzeuge bis zu 3,5 t überführen. Nicht überführt werden können Fahrzeuge mit Anhängern, Wohnwagen, Wohnmobile und Motorräder. Unsere Mitarbeiter dürfen Miet- und Leasingfahrzeuge überführen, allerdings sollten Sie Ihren Vertrag überprüfen, ob dies erlaubt ist. Sollte es seitens der Mietwagen-/Leasingfirma zulässig sein, können eventuelle Kosten für den Zusatzfahrer anfallen. Sollten Sie den Namen des Zusatzfahrers benötigen, beachten Sie bitte, dass wir Ihnen aus operativen Gründen den Namen frühestens eine Woche vor Abfahrt mitteilen können.

10. BOOTSBESCHREIBUNGEN, VERFÜGBARKEIT DER FLOTTE, ROUTENVORSCHLÄGE, UNTERBRECHUNG, SPERRUNG VON WASSERWEGEN, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Die Pläne und Beschreibungen der Boote im Katalog und auf unseren Webseiten sollen als Richtlinien verstanden werden. Einige Boote des gleichen Typs können kleine Unterschiede aufweisen. Die Verfügbarkeit der Flotte ist zum Zeitpunkt der Drucklegung (Juni 2017) aktuell, kann sich aber jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Die vorgeschlagenen Routen auf öffentlichen Wasserstraßen und Gewässern sind behördlichen Eingriffen ausgesetzt und lediglich als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Dem Charterer ist es gestattet, sich innerhalb der vorgegebenen  Navigationsgrenzen  frei  zu  bewegen und die Fahrtrouten selber zu wählen. Der Vercharterer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte aufgrund von behördlichen Schließungen einzelner Wasserwege nicht befahrbar sind. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und insbesondere bei Schließung von Wasserwegen, Reparaturen, Schleusensperrung, Überschwemmungen, Trockenheit oder jeglichen anderen nicht in der Macht des Vercharterers stehenden Gründe, die zu Routenänderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen, Beschränkungen und/oder Sperrungen führen. Rückerstattungen des Charterpreises sind ausgeschlossen. Klarstellungshalber erfolgt der Hinweis, dass sich diese Haftungsausschlüsse nicht erstrecken auf Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden im Falle von fahrlässigen Pflichtverletzungen des Vercharterers oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Vercharterers.

11. NAVIGATION UND NAVIGATIONSGRENZEN

Die Boote können nur  in  den Gebieten navigieren, die in der von der Gesellschaft an den Charterer übergebenen Dokumentation dargestellt sind. Von der geltenden Wasserwegeregelung darf nicht abgewichen werden. Bei Nichtbefolgung kann die Gesellschaft das Boot in ihren Besitz zurücknehmen. In diesem Fall übernimmt der Charterer die volle Verantwortung aller daraus entstehenden Kosten ohne Begrenzung auf die Höhe der von ihm hinterlegten Kaution. Die Kundengarantie kann hier nicht angewendet werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die  Navigationsgebiete im Falle ungewisser  oder  ungewöhnlicher Navigationsbedingungen  einzuschränken. Die Schleusen sind zumeist an gesetzlichen Feiertagen wie z.B. dem 1. Mai, 14. Juli oder 1. November in den meisten Fahrgebieten geschlossen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Verkaufsteam oder unsere Vertriebspartner.

12. UNFÄLLE UND MATERIALVERLUST

Der Charterer verpflichtet sich, der Gesellschaft sofort jeden ihm oder dem Boot entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung, die  sich  an  Bord  im Bordbuch befindet, auszufüllen, und er wird betroffene  Dritte darum  bitten, die Erklärung zu vervollständigen. Der Charterer wird ohne Zustimmung der Gesellschaft keine Schäden, die seinem Boot zugefügt wurden, reparieren, noch Pannen beheben. Der Charterer verpflichtet sich, alle Schäden an seinem Boot, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausstattung und jede Beschädigung an der Ausstattung bei seiner Rückkehr an der Basis zu melden. In Folge eines Auflaufens, einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung können keine Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung an die Gesellschaft gestellt werden. Wenn ein solcher Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur vom Charterer einzufordern.

13. PANNENDIENST

Die Gesellschaft verpflichtet sich, während der Saison sieben Tage pro Woche zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst zu unterhalten und sich - nach Verfügbarkeit des Personals und Materials – schnell um jeden technischen Zwischenfall zu kümmern. Im Falle einer Panne muss der Charterer diese der Gesellschaft sofort anzeigen, damit eine Reparatur durchgeführt werden kann. In Folge eines Auflaufens, einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung können keine Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung an die Gesellschaft gestellt werden. Wenn ein solcher Schaden  durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur vom Charterer einzufordern.

14. RÜCKGABE DES BOOTES

Das Boot muss der Gesellschaft am Ende der Reise am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden   Kosten

in Rechnung zu stellen. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort werden €1.000 berechnet. Das Boot muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. D.h. der Müll muss komplett entleert und entsorgt sein, das Geschirr sauber gewaschen und aufgeräumt sein, alle Betten abgezogen und zusammengelegt sein und alle Bäder und Toiletten sauber gemacht sein. Andernfalls behält sich die Gesellschaft das Recht vor, dem Charterer zwischen €80 und €150 je nach Bootsgröße und Ausmaß  des  zusätzlichen Reinigungsaufwands in  Rechnung zu stellen. Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 13 genannten Pauschalen.

15. BEANSTANDUNGEN/AUSSCHLUSS

Bitte informieren Sie unverzüglich die Basis, sofern Sie eine Beanstandung haben, damit ggf. umgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Eine Reklamation muss spätestens 28 Kalendertage nach Beendigung des Bootscharters bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ansprüche des Charterers gegen die Gesellschaft sind ausgeschlossen, wenn die Beendigung des Bootscharters mehr als 28 Kalendertage zurück liegt.

16. RECHTLICHE GRUNDLAGEN/GERICHTSSTAND

Der Kunde kann die Gesellschaft (den Vertragspartner) nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Gesellschaft gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, es sei denn, zwingend anwendbares Recht verpflichtet die Vertragspartner dazu, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Übergabe des Bootes stattfindet und/oder die Leistung erbracht wird.

17. ALLGEMEINES

Alle personenbezogenen Daten, die der Gesellschaft zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Nutzung personenbezogener Daten des Kunden zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung findet unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen statt. Einwilligungen des Kunden können hierzu abgefragt und erteilt werden. Nach Erteilung der Einwilligung steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu.

TEIL B: RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

1. KATALOGPREISE/PREISÄNDERUNGSVORBEHALT

Alle Katalogpreise basieren auf den Kosten, Wechselkursen, Steuern und Abgaben im Juni 2017. Ab Veröffentlichung eines neuen Kataloges gelten nur noch die Bedingungen des aktuell veröffentlichten Katalogs, soweit in diesen Charterbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist. [Le Boat und Emerald Star] behalten sich das Recht vor, die Preise vor Abschluss des Chartervertrages anzupassen. Die Katalogpreise sind Ab-Preise, die bei Katalogveröffentlichung gelten. Der Vercharterer behält sich eine Preisanpassung vor Abschluss des Chartervertrages in Form der Reduzierung oder Erhöhung des ausgewiesenen Katalogpreises vor (Vorbehalt einer Preisanpassung). Der an der Buchung interessierte Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sowohl zunächst vor einer unverbindlichen Buchungsanfrage oder der verbindlichen Buchung den zum Zeitpunkt der Buchung bindenden Charterpreis auf dem Internet-Portal des Vercharterers www.leboat.de zu erfahren. Steht dem an einer Buchung interessierten Kunden der Zugang zum Internet-Portal des Vercharterers nicht   zur Verfügung, so erfährt der Buchungsinteressierte den zum Tag einer Buchung verbindlichen Charterpreis auch telefonisch bei der für die Vermittlung zuständigen Buchungsannahmestelle unter der auf der Rückseite des Kataloges ausgewiesenen Telefonnummer. Soweit sich der Charterpreis bei Buchung gegenüber dem Katalogpreis reduziert hat, wird der reduzierte tagesaktuelle Charterpreis in der Options- und Buchungsbestätigung ausgewiesen. Gleiches gilt in dem Fall, dass sich der Charterpreis gegenüber dem Katalogpreis erhöht hat. Der Chartervertrag kommt  erst  nachfolgend durch weitere gesonderte  Annahmeerklärung  des Kunden zu Stande, so dass es allein an dem Kunden liegt, den Chartervertrag unter Einschluss eines ausgewiesenen und gegebenenfalls gegenüber dem Katalogpreis abweichenden Charterpreises abzuschließen.

2. RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

a) Ihre per E-Mail, telefonisch, persönlich oder in anderer Form abgegebene Buchungsanfrage halten wir, sofern der Chartertermin mehr als 6 Wochen in der Zukunft liegt, für 2 Werktage, ab weniger als 6 Wochen vor Charterbeginn für 24 Stunden als für beide Seiten unverbindliche Option aufrecht. Sie erhalten umgehend nach  Erfassung  Ihrer  Charterdaten das  Buchungsformular „Optionsbestätigung“ per E-Mail, Post oder Telefax übersandt. Die Optionsbestätigung enthält den für Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Optionsbestätigung maßgeblichen Charterpreis. Buchungen, die Sie nicht innerhalb von 2 Werktagen bzw. 24 Stunden (Angebotsbindefrist) per „Optionsbestätigung“ schriftlich oder per Telefax-Kopie bestätigen, werden durch unser Buchungssystem automatisch gelöscht. Das für Sie maßgebende Ablaufdatum der Angebotsbindefrist entnehmen Sie bitte der Optionsbestätigung. Ein Vertrag kommt dann nicht zustande, sofern die Gesellschaft auf dieses neuerliche Angebot Ihrerseits nicht reagiert. Mit rechtzeitigem Eingang der unterschriebenen „Optionsbestätigung“ bei der Buchungsstelle der Gesellschaft wird Ihre Option als Reservierung fest.

b) Der Chartervertrag kommt somit zustande, nachdem Sie die Optionsbestätigung erhalten haben (Angebot) und Sie dieses Formular mit Ihren Daten vervollständigen und die Gesellschaft die von Ihnen ausgefüllte, wirksam unterzeichnete Optionsbestätigung innerhalb der Angebotsbindefrist empfangen hat (Annahme des Angebots zum Abschluss des Chartervertrages).

c) Nach Eingang der Optionsbestätigung bei der Gesellschaft sind Sie verpflichtet, bei mehr als 6 Wochen vor Charterbeginn eine Anzahlung in Höhe von 35% des Charterpreises innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu leisten. Bei weniger als 6 Wochen vor Charterbeginn ist der Gesamtcharterpreis unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche zu leisten. Maßgeblich für die Berechnung der vorstehenden Frist bis zur Bootsübergabe ist jeweils der Eingang der Optionsbestätigung  bei der Gesellschaft. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem  angegebenen Bankkonto der Gesellschaft maßgeblich. Die  Zahlungsfristen für Anzahlung und/oder Restzahlung sind in der Optionsbestätigung ausdrücklich genannt. Wird die Anzahlung nicht entsprechend der Zahlungsfälligkeit geleistet, so ist die Gesellschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten. Nach Eingang der gegengezeichneten Optionsbestätigung und der Anzahlung bei der Gesellschaft erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, mit der der Inhalt des bereits zuvor geschlossenen Chartervertrages zusammengefasst wird und die Sie über den ggf. noch offenen Restbetrag und dessen Fälligkeit informiert. Bei Kurzfristanmietungen (10 Tage oder weniger vor Charterbeginn) ist ein zeitaufwändiges Mahnverfahren nicht mehr möglich. Auch hier ist der Charterpreis in voller Höhe sofort  fällig.

d)     Der vollständige Charterpreis (Restzahlung) ist 6 Wochen vor vereinbarter Übergabe des Bootes fällig, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der restliche Charterpreis spätestens und vollständig bei der Gesellschaft eingegangen sein. Hat der Charterer bis dahin nicht oder nicht vollständig bezahlt, behält  sich die Gesellschaft nach Mahnung mit Fristsetzung vor, vom   Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung, wenn sie die an eine Agentur geleistete Zahlung nicht erhält. Sofern der Charterpreis vor Bootsübergabe nicht vollständig geleistet wurde, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, gegenüber dem Charterer die Bootsübergabe zu verweigern, bis die Zahlung des Charterpreises vollständig eingegangen ist. Erfolgt keine vollständige Zahlung, ist die Gesellschaft nicht zur Rückzahlung einer Anzahlung verpflichtet. Fallen Stornokosten zu Lasten des Charterers an, wird die Anzahlung auf die Stornokosten angerechnet.

e)     Die Anzahlung und die Restzahlung können per Überweisung, Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung (Visa, Amex oder Mastercard) geleistet werden. Bei weniger als 7 Tagen vor Charterbeginn kann der Charterpreis ausschließlich per Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung geleistet werden. Vor Charterbeginn muss der gesamte Charterpreis auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen sein.

3. STORNIERUNG UND UMBUCHUNG

Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen. Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist die Gesellschaft berechtigt, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Erhält die Gesellschaft die Stornierung 6 Wochen oder  weniger vor Charterbeginn, sind 90 % des Charterpreises zu zahlen. Bei Stornierungen und Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen:

Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 3 genannten Pauschalen.

* Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet.

** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich.

*** Bei unbedeutenden Änderungen eventuell gegen eine Umbuchungsgebühr möglich, jedoch ohne Preiserstattung bei günstigerem Charterpreis. Die Entscheidung liegt beim Vercharterer. Sonst nur Stornierung und Neubuchung möglich. Eine Stornierung nach Reiseantritt ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht in Anspruch genommene Extras.
Stornierung oder Art der Umbuchung **

Stornierung der Bootscharter

Wechsel auf einen günstigeren Charterpreis

Wechsel auf einen teureren Charterpreis

Änderung der Fahrtrichtung/Strecke

Änderung der Region/des Landes
Bis 6 Wochen vor Charterbeginn

35% des Charterpreises

Erstattung der Differenz, abzgl. 50 € Umbuchungsgebühr

50 € plus Berechnung der Preisdifferenz

50 € plus Berechnung der Preisdifferenz

50 € plus Berechnung der Preisdifferenz
Weniger als 6 Wochen von Charterbeginn

90% des Charterpreises

nicht möglich ***


nicht möglich ***

nicht möglich ***

nicht möglich ***
4. RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung mit der Union Reiseversicherung AG. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen muss, innerhalb der 30 Tage am Buchungstag. Kontaktieren Sie uns für weitere  Informationen.

5. ADRESSEN DER GESELLSCHAFT/VERTRAGSPARTEI

Bitte entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung, welche der folgenden Gesellschaften Ihr Vertragspartner ist.

Crown Blue Line GmbH, Wolfsbruch 3, D-16831  Kleinzerlang

Crown Travel Ltd., Origin One, 108 High Street, Crawley, West Sussex, RH10 1BD, Großbritannien

Emerald Star Ltd.,The Marina, Carrick-on-Shannon, Co Leitrim, Irland