Allgemeine Geschäftsbedingungen von Locaboat

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Erstellt im Juli 2019
Diese Mietbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen  und  uns,  Locaboat  Plaisance  GmbH,  Ludwigstr.  1,  79104  Freiburg  (LP).  Die  Geschäftsbedingungen  für  Bootsmiete  sind  speziell  für  unsere  Reisen  erstellt  und  gehen  den  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen ggf. vor. Diese Mietbedingungen werden von  Ihnen  bei  der  Buchung  anerkannt.  Bitte  lesen  Sie  unseren  Katalog und den folgenden Text sorgfältig durch.

A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Abschluss des Mietvertrages und Bezahlung
1-  Mit  der  Anmeldung  (Buchung)  bietet  der  Kunde  LP  den  Abschluss  eines  Mietvertrages  verbindlich  an.  Die  Anmeldung  kann  schriftlich,  mündlich,  fernmündlich  oder  in  elektronischer  Form   vorgenommen   werden.   Sie   erfolgt   durch   den   Kunden   auch  für  alle  in  der  Anmeldung  mit  aufgeführten  Reisenden.  Der  Vertrag  kommt  bei  Annahme  von  LP  zustande.  Die  Annahme  bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Übersendung  der  Buchungsbestätigung/Rechnung.  Weicht  der  Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt  ein  neues  Angebot  von  LP  vor,  an  das  LP  für  die  Dauer  von  einer Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses  neuen  Angebots  zustande,  wenn  der  Kunde  innerhalb  der  Bindungsfrist  LP  die  Annahme  erklärt,  was  auch  durch  eine  Zahlung erfolgen kann.
2- Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 35 % des Mietpreises zu zahlen. Die Restzahlung muss bei LP spätestens vier Wochen vor Mietbeginn  eingegangen  sein.  Bei  nicht  fristgemäßem  Eingang  der  Restzahlung  ist  LP  berechtigt,  die  Übernahme  des  Bootes  durch den Kunden zu verweigern.
3-  Bei  einer  Reise  mit  mehreren  Booten  kommt  je  Boot  -  auch  bei    gleichzeitiger    Anmeldung    und    bei    Anmeldung    einer    Reisegruppe   -   ein   gesonderter   Mietvertrag   zustande,   es   sei   denn,  es  wird  ausdrücklich  eine  andere  Vereinbarung  getroffen.  Leistungsstörungen   eines   Mietvertrages   haben   daher   keinen   Einfluss auf weitere Mietverträge.

2. Leistungen, Versicherungen
1-    Der   Umfang   der   vertraglichen   Leistungen   ergibt   sich   aus   der  Leistungsbeschreibung  im  Prospekt  sowie  aus  den  hierauf  Bezug  nehmenden  Angaben  in  der  Buchungsbestätigung.  Die  in  dem  Prospekt  enthaltenen  Angaben  sind  für  LP  verbindlich.  LP  behält  sich  jedoch  vor,  vor  Vertragsschluss  eine  Änderung  der  Prospektangaben  zu  erklären,  über  die  der  Kunde  vor  Buchung  selbstverständlich    informiert    wird.    Nebenabreden,    die    den    Umfang  der  vertraglichen  Leistungen  verändern,  bedürfen  einer  ausdrücklichen Bestätigung.
2-    LP   behält   sich   vor,   die   ausgeschriebenen   und   mit   der   Buchungsbestätigung  vereinbarten  Preise  im  Falle  der  Erhöhung  der Entgelte für bestimmte Fremdleistungen (z.B. Hafengebühren) oder gesetzliche Umsatzsteuer etc. bis zu max. 8 % an den Kunden weiterzugeben, jedoch mit der Einschränkung, dass zwischen der Erhöhung und dem Abreisetermin mehr als 20 Tage liegen.
3-    Persönliche   Gegenstände   des   Kunden   und   der   sonstigen   Mitfahrern  sind  nicht  versichert.  Dem  Kunden  wird  in  diesem  Zusammenhang   im   eigenen   Interesse   der   Abschluss   einer   Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
1-   Der   Kunde   kann   jederzeit   vor   Mietbeginn   zurücktreten.   Maßgeblich  ist  der  Zugang  der  Rücktrittserklärung  bei  LP.  Dem  Kunden  wird  empfohlen,  den  Rücktritt  schriftlich  zu  erklären.  Tritt  der  Kunde  vom  Mietvertrag  zurück  oder  tritt  er  die  Fahrt  nicht  an,  so  kann  LP  Ersatz  für  die  getroffenen  Vorkehrungen,  seine   Aufwendungen   und   seinen   Gewinnverlust   verlangen.   Bei   der   Berechnung   des   Ersatzes   sind   gewöhnlich   ersparte   Aufwendungen     und     gewöhnlich     mögliche     anderweitige     Verwendungen  der  Mietleistungen  zu  berücksichtigen.  LP  kann  diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung  nach  der  Nähe  des  Zeitpunktes  des  Rücktritts  zum  vertraglich   vereinbarten   Mietbeginn   in   einem   prozentualen   Verhältnis  zum  Mietpreis  pauschalieren:  Rücktrittserklärung  mehr  als  49  Tage  vor  Mietbeginn  =  35  %    /   zw.  49  -  39  Tage  :  40  %       /   38  -  36  Tage  =  50  %    /  35–22  Tage  :  60  %    /  21–15  Tage  :  70  %    /  14  –  2  Tage  :  80  %/  1Tag  :  90  %/Rücktritt  am  Tag  der  Abfahrt  (no  show)  :  100 % abz. der ersparten Aufwendungen.
2-    Dem   Kunden   bleibt   ausdrücklich   den   Nachweis   gestattet,   dass  LP  überhaupt  kein  Schaden  oder  ein  wesentlich  niedrigerer  Schaden als die Pauschale entstanden sei. LP empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV).
3-    In  dem  Fall,  dass  eine  Umbuchung  seitens  LP  genehmigt  wird,  fällt eine Umbuchungsgebühr von 50 € an.

4. Rücktritt und Kündigung durch LPLP kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Hausbootfahrt vom  MIetvertrag  zurücktreten  oder  nach  Antritt  der  Fahrt  den  Mietvertrag  kündigen,  wenn  der  Kunde  oder  Mitreisende  die  Durchführung   der   Fahrt   ungeachtet   einer   Abmahnung   des   Liegeplatzes  nachhaltig  stören  oder  wenn  sich  in  solchem  Maß  vertragswidrig   verhalten,   dass   die   sofortige   Aufhebung   des   Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LP den Anspruch auf den Mietpreis.

5. Haftung LPLP  haftet  im  Rahmen  der  Sorgfaltspflicht  eines  ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der Hausbootfahrt, die  sorgfältige  Auswahl  und  Überwachung  der  Leistungsträger,  die      Richtigkeitder      Leistungsbeschreibungen      sowie      die      ordnungsgemäße    Erbringung    der    vertraglich    vereinbarten    Leistungen,  soweit  LP  nicht  gemäß  Nr.  2.1  eine  Änderung  der  Prospektangaben  erklärt  hat.  LP  haftet  auch  für  ein  Verschulden  der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

6. Beschränkung der Haftung
1-   Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,   ist   auf   den   dreifachen   Mietpreis   beschränkt,   soweit   ein   Schaden   des   Reisenden   weder   vorsätzlich   noch   grob   fahrlässig  durch  LP  herbeigeführt  wird  oder  soweit  LP  für  einen  dem   Reisenden   entstehenden   Schaden   allein   wegen   eines   Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2-    Für    alle    gegen    LP    gerichteten    Schadensersatzansprüche    aus  unerlaubter  Handlung,  die  nicht  auf  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit    beruhen,    ist    die    Haftung    für    Sachschäden    auf   die   Höhe   des   dreifachen   Mietpreises   beschränkt.   Diese   Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
3-    LP  haftet  nicht  für  Leistungsstörungen  im  Zusammenhang  mit  Leistungen,  die  als  Fremdleistungen  lediglich  vermittelt  werden  und  die  in  der  Ausschreibung  ausdrücklich  als  Fremdleistungen  gekennzeichnet werden.
4 -  Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im    Rahmen    der    gesetzlichen    Bestimmungen    mitzuwirken,    eventuelle  Schäden  zu  vermeiden  oder  gering  zu  halten.  Der  Kunde  ist  insbesondere  verpflichtet,  seine  Beanstandungen unverzüglich  dem  zuständigen  Liegeplatz  zur  Kenntnis  zu  geben.  Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

7. Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche    wegen    nicht    vertragsgemäßer    Erbringung    der    Mietleistung  unterliegen  der  gesetzlichen  Verjährung.  Werden  zwischen dem Kunden und LP Verhandlungen über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

8. DatenschutzIhre  personenbezogenen  Daten  (z.B.  Anrede,  Name,  Anschrift,  E-Mail-  Adresse,  Telefonnummer)  werden  von  uns  nur  gemäß  den  Bestimmungen  des  deutschen  Datenschutzrechts  und  des  Datenschutzrechts   der   Europäischen   Union   (EU)   verarbeitet.   Details  befinden  sich  in  unserer  Datenschutzerklärung.  (www.locaboat.de/datenschutzerklaerung)9. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenSollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Mietvertrages bleibt unberührt.

B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSMIETE

1. EignungDer  Kapitän  an  Bord  (Kunde)  muss  volljährig  sein  und  trägt  die  Verantwortung  für  die  ihm  anvertrauten  Geräte.  Er  muss  bei  der  Einschiffung  seinen  Personalausweis  vorlegen.  LP  behält  sich  das  Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu  tragen,  ihn  zu  zwingen,  im  Liegehafen  zu  bleiben  oder  das  Fahrtrevier  zu  begrenzen.  Es  müssen  mindestens  2  Erwachsene  an Bord sein.

2. Kaution, SelbstbeteiligungBei  der  Übernahme  des  Bootes  ist  eine  Kaution  zu  leisten.  Die  Kaution   wird   am   Ende   der   Bootsreise   zurückerstattet,   wenn   das   Boot   wohlbehalten   zum   vereinbarten   Zeitpunkt   und   am   vereinbarten   Ort   zurückgebracht   wird.   Der   Kunde   haftet   bis   zur  Höhe  der  Kaution  für  Schäden  an  Boot  und  Ausrüstung,  für  Unfälle  und  Nebenkosten.  Über  die  Kaution  hinaus  haftet  der  Kunde  in  Fällen  grober  Fahrlässigkeit  und  Vorsatz.  Siehe  §B.8  und   Kapitänshandbuch   "Ausschluss   der   Versicherung"   (www.penichette.com/de/downloads> Kapitänshandbuch).

3. Übernahme des BootesDas   Boot   steht   dem   Kunden   zur   Verfügung,   wenn   er   die   notwendigen   Formalitäten   erledigt,   den   Zustand   des   Bootes   und  die  Inventarliste  überprüft  und  die  theoretische  Einweisung  in  Schifffahrt  und  Handhabung  des  Bootes  verfolgt  hat.  Die  Einschiffung findet nachmittags zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am  vorgesehenen  Ort  unmöglich  machen,  an  einem  anderen  Liegeplatz stattfinden.

4. Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen
1-    Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten,   Schleusen-   reparaturen,   Streik   der   Schleusenwärter,  etc.  kann  die  Einschiffung  von  einer  anderen  Stelle  aus  vorgenommen  oder  die  Fahrmöglichkeit  beschränkt  werden. LP ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich.  Sie  berechtigen  den  Kunden  nicht  zum  Rücktritt  vom Mietvertrag.
2-    Bei  Einwegfahrten  garantiert  LP  den  Abfahrtsort  48  Std.  vor  Bootsabfahrt.
3-    Kann  LP  durch  unvorhersehbare  Fälle  oder  höhere  Gewalt  wie  Streik,  Naturkatastrophen,  Krieg,  Bürgerkrieg,  etc.  das  Boot  nicht  zur Verfügung stellen, wird LP ihr Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist LP zum Rücktritt berechtigt.

5. Einwegfahrten
Selbst  wenn  LP  eine  Einwegfahrt  bereits  akzeptiert  hat,  ist  diese  Dienstleistung  niemals  garantiert,  da  LP  gezwungen  sein  kann,  infolge  von  unvorhersehbaren  Fällen  oder  höherer  Gewalt  (z.B.  Schleusenschließungen,   Hoch-   &   Niedrigwasser,   Storno   des   vorherigen  oder  nachfolgenden  Kunden)  die  Reiserichtung  zu  ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass dies zum  Rücktritt  des  Kunden  vom  Mietvertrag  führen  darf.  Lediglich  eventuell   geleistete   Zuschläge   für   die   Einwegfahrt   werden   zurückerstattet.  Es  ist  unbedingt  notwendig,  dass  der  Kunde  sich  48  Std.  vor  der  Abfahrt  die  Einwegfahrt  telefonisch  von  LP  bestätigenlässt.

6. Routenvorschläge, Unbenutzbarkeit der Wasserwege, Höhere Gewalt
Die   vorgeschlagenen   Routen   auf   öffentlichen   Wasserstraßen   und   Gewässern   sind   behördlichen   Eingriffen   ausgesetzt   und   lediglich   als   unverbindliche   Anregungen   zu   verstehen.   Dem   Kunden   ist   es   gestattet,   sich   innerhalb   der   vorgegebenen   Navigationsgrenzen   frei   zu   bewegen   und   die   Fahrtrouten   selber  zu  wählen.  LP  übernimmt  keine  Haftung  für  den  Fall,  dass  Routen  oder  Routenabschnitte  aufgrund  von  behördlichen  Schließungen  einzelner  Wasserwege  nicht  befahrbar  sind.  Die  Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und insbesondere  bei  Schließung  von  Wasserwegen,  Reparaturen,  Schleusensperrung,    Überschwemmungen,    Trockenheit    oder    jeglichen  anderen  nicht  in  der  Macht  von  LP  stehenden  Gründe,  die   zu   Routenänderungen,   Unterbrechungen,   Begrenzungen,   Beschränkungen und/oder Sperrungen führen.

7. Havarien und Unfälle, Versicherungen
1-    Im  Mietpreis  ist  eine  Vollkaskoversicherung  für  das  Boot  sowie  eine  Haftpflichtversicherung  für  Schäden,  die  der  Kunde  oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall.
2-    Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den   Liegeplatz   zu   benachrichtigen   und   Weisungen   für   das   weitere   Verhalten   abzuwarten.   Ohne   vorherige   Zustimmung   des  Liegeplatzes  darf  der  Kunde  bei  einem  Unfall  weder  seine  Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder  sonstige  Kosten  veranlassen.  Eine  Havarie  oder  ein  Unfall  berechtigen  weder  zu  einer  Minderung  des  Mietpreises  noch  zu  Schadenersatz,  sofern  diese  nicht  von  LP  auf  Grund  von  Vorsatz  oder grober Fahrlässigkeit zu verantworten sind.

8. Haftung über die Kaution hinaus
Im    Fall    grober    Fahrlässigkeit    wie    z.    B.    Trunkenheit    am    Ruder,   Fahren   außerhalb   der   Fahrrinne,   bei   Dunkelheit   oder   unzureichender  Sicht,  Überfahrt  von  großen  Seen  oder  anderen  Gewässern bei mehr als drei Beaufort Windstärke, Überbelegung des    Bootes,    Nichteinhaltung    von    Sicherheitsbestimmungen    und  Schifffahrtsregeln  etc...  oder  bei  Vorsatz  kann  der  Kunde  für  den  Gesamtschaden  haftbar  gemacht  werden.  Siehe  auch  Kapitänshandbuch     "Ausschluss     der     Versicherung"     (www.penichette.com/de/downloads> Kapitänshandbuch).

9. Unterbrechung der Fahrt und Pannen
1-    Fahrtunterbrechungen   oder   Pannen   berechtigen   nicht   zur   Minderung  des  Mietpreises  oder  zu  Schadenersatz,  es  sei  denn,  sie   beruhen   auf   grober   Fahrlässigkeit   des   Liegeplatzes.   Der   Liegeplatz unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist  und  sämtliche  Schäden  an  Boot  und  Motor  schnellstmöglich  und fachmännisch beseitigt.
2-    Wird  die  Mietleistung  nicht  vertragsmäßig  erbracht,  so  kann  der  Kunde  Abhilfe  verlangen.  Der  Liegeplatz  kann  die  Abhilfe  verweigern,    wenn    sie    einen    unverhältnismäßigen    Aufwand    erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige  Ersatzleistung  erbringt.  Diese  Abhilfe  kann  auch  durch telefonische Beratung erfolgen.
3-    Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten  Panne  länger  als  24  Stunden  ist,  erstattet  LP  dem  Kunden den anteiligen Mietpreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an  gerechnet,  in  dem  der  Kunde  den  Liegeplatz  von  der  Panne  benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist.
4-    Wird   eine   Reise   infolge   eines   erheblichen   Mangels   sehr   stark  beeinträchtigt  und  leistet  der  Liegeplatz  innerhalb  einer  angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der   gesetzlichen   Bestimmungen   den   Mietvertrag   kündigen.   Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Fahrt infolge eines Mangels aus    wichtigem,    dem    Liegeplatz    erkennbaren    Grund    nicht    zuzumuten  ist.  Der  Bestimmung  einer  Frist  für  die  Abhilfe  bedarf  es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Liegeplatz verweigert  wird.  Der  Kunde  schuldet  LP  den  auf  die  in  Anspruch  genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
5-    Wenn   festgestellt   wird,   dass   der   Schaden   vom   Kunden   oder   einer   mitreisenden   Person   schuldhaft   verursacht   wurde,   kann  dieser  keinerlei  Entschädigung  verlangen.  Der  Kunde  ist  schadenersatzpflichtig.

10. Vorschriften für die Bootsfahrt
Der  Kunde  hat  nicht  nur  die  Vorschriften  der  Binnenschifffahrt  zu   beachten,   sondern   auch   die   vom   Liegeplatz   und   den   Navigationsbehörden  erlassenen  Anweisungen.  Es  ist  untersagt,  bei  Dunkelheit  zu  fahren,  Boote  ins  Schlepptau  zu  nehmen,  das  Boot zu vermieten oder zu verleihen.

11. Benutzung des Bootes
Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu  benutzen.  Er  haftet  LP  gegenüber  nicht  nur  für  Schäden  am  Boot  und  seinen  Einrichtungen,  sondern  auch  für  den  Verlust  derselben.  Den  aus  einem  dieser  Fälle  entstandenen  Schaden  kann  LP  bzw.  der  Liegeplatz  dem  Kunden  gegenüber  geltend  machen. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des  Kunden  und  der  Mitreisenden  ist  jegliche  Haftung  von  LP  oder des Liegeplatzes ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig verursacht wurde. Leichte Fahrlässigkeit reicht nicht aus.12. Rückgabe des BootesDer Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und    sauberem    Zustand    pünktlich    an    dem    vereinbarten    Rückgabeort   zu   übergeben.   Die   Rückgabe   erfolgt   morgens   zwischen  8.00  Uhr  und  9.00  Uhr.  Bei  der  Rückgabe  nimmt  der  Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor.  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  dem  Liegeplatz  jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen.  Der  Liegeplatz  ist  berechtigt,  jeden  festgestellten  Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht  am  vereinbarten  Rückgabeort  oder  nicht  pünktlich  geräumt  und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entste