Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nicols

ANMIETUNG

Das Buchungsformular hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierung.

    Die Reservierung ist definitiv, sobald NICOLS oder einer seiner Vertragspartner die Reservierung bestätigt, nachdem das Reservierungsformular und die Anzahlung eingegangen sind.
    Die Restzahlung, die auf der Bestätigung angegeben ist, wird automatisch ohne weitere Erinnerung 1 Monat vor Übergabe des Bootes fällig.
    Bei Erhalt der Restzahlung erhält der Mieter die üblichen Unterlagen. Bei Reservierungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
    Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Laut des Artikels L221-28 des Verbrauchergesetzes, hat der Mieter, der Telefonisch oder im Internet bei Nicols bucht keinen Anspruch auf das Rücktrittsrecht vom Artikel L221-18 des gleichen Gesetztes.

 
2 - EIGNUNG

    Der Mannschaftskapitän muss volljährig sein, und muss in der Lage sein, die Verantwortung für das Boot und für seine Mannschaft zu übernehmen, egal ob er einen Bootsführerschein vorzeigen kann oder nicht. Der Kapitän akzeptiert die Vorgabe, dass das Steuern von Booten ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und der Verantwortung eines Erwachsenen erlaubt ist. Dieser muß auf der Fahrkarte als Berechtigter eingetragen sein und an der Einführung zum Bootfahren teilnehmen.
    Der Schiffsführer muss von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet werden, um das Schiff sicher zu steuern und Manöver durchzuführen.
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bootsübergabe zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint diese Verantwortung zu übernehmen ; oder wenn der Schiffsführer nicht von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet wird. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht erstattet.
    Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten erledigt hat (Kaution, Inventar), die Unterlagen und die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat.
    Der Mieter ist verpflichtet die Vorschriften der Flussschifffahrt zu respektieren. Die Anweisungen der Vermieter und öffentlichen Behörden sind zu beachten.
    Die Fahrt bei Dunkelheit, Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung des Bootes an Dritte ist nicht erlaubt.

 
3 - KAUTION

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gemieteten Bootstyp. Sie wird bei der Abfahrt vor Einschiffung entrichtet (Bar, Scheck oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus:

    Reinigung - wenn das Boot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird: Reinigungskaution: 150 € für Schiffe unter 10 meter und 200 € für Schiffe ab 10 meter. Eine Endreinigungskaution wird in Deutschland nicht hinterlegt. Die jeweiligen Basen haben jedoch die Möglichkeit, die Endreinigung zum geltenden Tarif zu berechnen.
    Der Versicherungsselbstbehalt (Bootskaution) beläuft sich auf 1000€ für Schiffe ab 10 meter und 1500€ für Schiffe ab 10 meter und dient zur Abdeckung von:
        Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Bootes und/oder der Bootsausstattung und die Kosten im Falle eines Auf-Grund-Laufens des Bootes das durch Verschulden des Mieters und/ oder seiner Passagiere entsteht ;
        Kosten zur Ersetzung fehlender (verloren oder gestohlen) oder beschädigter Teile im Hinblick auf das bei der Bootsübernahme aufgestellte Inventar (siehe §5);
        Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe des Bootes (siehe §15) oder durch Verlassen des Bootes entstehen (siehe §14) ;
        Treibstoff- und sonstige Betriebskosten (siehe §6).

Der Mieter erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter die oben genannten Kosten von seinem Konto via der bedingten Einzugsermächtigung auf der Kreditkarte oder des Einkassierens des Schecks in Höhe der Kaution abbuchen kann.

 
4 - VERSICHERUNGEN

    Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Bootes und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten.
    Die Versicherung deckt nicht: Personenschäden der Passagiere bei Unfällen, die persönlichen Gegenstände, die eigene Haftpflicht der Mieter, die Fahrräder und den Verlust oder die Beschädigung des Bootes durch grobe Fahrlässigkeit.
    Die Vollkaskoversicherung des Schiffes beinhaltet einen Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt wird vom Mieter als Kaution hinterlegt.
    Der Mieter kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen bei Vermieter oder einer Versicherung seiner Wahl für :
        Stornokosten (ausgenommen Bearbeitungsgebühren),
        Kautionsversicherung bis zur Hälfte der Kaution,
        Fahrtunterbrechnung,
        Personenschäden abschliessen.
    Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schäden gegenüber Dritten, wenn diese Schäden auf grobe Fahrlässigkeit durch Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum, zurückzuführen sind.

 
5 - AUSSTATTUNG DES BOOTES

    Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.

 
6 - TREIBSTOFF

    Kraftstoff, Schmierstoffe, Brennstoff für die Küche, sowie alle Stoffe die während der Mietzeit zur Funktion und Instandhaltung des Boots nötig sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise werden Ihnen in einer Tabelle vom Vermieter veröffentlicht und können je nach Marktlage angepasst werden. Eventuelle Hafen- oder Liegegebühren gehen zu Lasten des Mieters und sind von den Anlaufstellen abhängig und auch dort zu bezahlen.

 
7 - FAHRRÄDER

    Die Fahrräder stehen unter der ganzen Verantwortung des Mieters. Im Falle eines Diebstahls, ist der Mieter verpflichtet dies bei der Polizei zu melden und die Meldung im Original dem Vermieterweiterzugeben. Der Mieter oder die Person die das Fahrrad mit Einverständnis der Mieters benutzt, ist allein im Falle eines Unfalls für enstandene Schäden verantwortlich.

 
8 - STORNIERUNGEN

Durch den Mieter:

    Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muss er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Es entstehen folgende Kosten:
        mehr als 10 Wochen vor Übernahme: 150 € - Bearbeitungsgebühren,
        4-10 Wochen vor Übernahme: 40% des Mietpreises (mit 150 € mind),
        weniger als 4 Wochen vor Übernahme: 100% des Mietpreises.

 

Durch den Vermieter:

    Wenn der Vermieter das gemietete Boot infolge unvorhergesehener Umstände, die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet er sich, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein gleichwertiges Boot in Bezug auf Komfort und Größe anzubieten.
    Im Falle der Unmöglichkeit während des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.

 
9 - BUCHUNGSÄNDERUNGEN

    Alle Mehrkosten enstanden durch Änderungen auf Wunsch des Mieters (Datum, Bootstyp oder Region), die vom Vermieter genehmigt wurden, sind vom Mieter allein zu tragen (gem. §8 der allgemeinen Mietbedingungen).

 
10 - EINWEGFAHRT

Die Richtung der Einwegfahrt, also die Abfahrtsbasis in der gleichen Region, kann geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt in eine Hin- u. Rückfahrt geändert werden, wenn die Umstände, die dazu führen, unabhängig vom Vermieter sind. In diesem Fall wird nur der Zuschlag der Einwegfahrt erstattet.

Es ist unbedingt erforderlich, 48 Std vor der Abfahrt anzurufen, um die Einwegfahrt und deren Richtung bestätigen zu lassen.

Solche Änderungen können kein Grund zum stornieren sein und berechtigen nicht zu einer Schadensersatzforderung.

 
11 - UNTERBRECHUNGEN, FAHRTEINSCHRÄNKUNGEN

    Einzig der Abfahrts- und Rückgabeort sind vertraglich verpflichtend (bis auf die in § 10 vorgesehenen Ausnahmen), nicht jedoch die Strecke.
    Der Vermieter kann für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, verwaltungstechnische Maßnahmen, Schleusenschluss während den Feiertagen, usw…).
    Wenn die Bootsfahrt durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann, kann der Vermieter entweder die Ab- und Rückfahrtsorte sowie das Datum ändern, vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges, besseres Boot oder der Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien, den Betrag in Form einer Gutschrift für eine spätere Fahrt ausgehändigt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.
    Wenn Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen zum totalen Ausfall der Fahrt und Verlust von einem oder mehrerem Tagen führen, werden. der Mieter bekommt einer Gutschrift für eine spätere Fahrt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

 
12 - PANNEN

Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service zur Verfügung, der so schnell wie möglich während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf reagiert.

Dieser Pannenservice ist kostenlos, muss jedoch bei eigenem Verschulden vom Mieter selbst getragen werden:

    Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden, wird für entgangene Urlaubsfreude eine anteilsmäßige Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.

Pannen, die vom Mieter verursacht wurden:

    Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht wurde, hat dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution als Deckung der Kosten einzubehalten.

 
13 - UNFÄLLE UND BOOTSSCHÄDEN

    Im Falle eines durch den Mieter verursachten Unfalles kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.
    Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen.
    Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, ein Unfall-Protokoll zu erstellen, und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.
    Sollte die Fahrt durch einen Unfall, der nicht vom Mieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.

 
14 - VERLASSEN DES BOOTES

    Im Falle des Verlassen des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreis von 100 € /Tag zzgl. Treibstoff und Reinigungskosten.

 
15 - RÜCKGABE

    Das Boot muss, außer aufgrund höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muss seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Boot rechtzeitig zurückzugeben.
    Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist und lt. Inventarliste.
    Auch bei einer Buchung inklusive Reinigungspauschale müssen Sie Müll entsorgen, Geschirr spü- len und aufräumen sowie die Bettwäsche abnehmen.
    Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich. Für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend in Rechnung gestellt. Zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung stellt.

 
16 - GERICHTSSTAND

    Lt. des Gesetzes 90-314 vom 13. Juni 1990 des Europarates ist die Vermietung kein touristische Pauschalarrangement.
    Im Falle eines Widerspruches ist allein das Handelsgericht des Ortes zuständig, an dem die Übergabe des Bootes erfolgt. (Brüsseler Abkommen vom 21.09.68. Paragraph 5/1).
    Auf keinen Fall kann NICOLS in die Abwicklung der Handhabung des Mietvertrages eingreifen, da jeder Vertragspartner unabhängiger Vermieter ist.