Allgemeine Geschäftsbedingungen von Revier Charter
Anmietung
1.: Eignung
Der Kapitän muss über 18 Jahre alt sein und ist verantwortlich für das Material, das ihm anvertraut wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe eines Bootes an Mieter, die ihm nicht zum Führen des Bootes geeignet erscheinen, zu verweigern. In diesem Fall wird eine Rückzahlung des Betrages vorgeschlagen, ohne jegliche Entschädigung.
2.: Reservierung Vertragsabschluss, Bezahlung
Die Buchung kommt mit Unterschrift des Chartervertrages oder bei Online Buchung (ohne Unterschrift) zustande. Nach Erhalt unserer Rechnung ist eine Anzahlung des Mietpreises von 40% innerhalb von acht Tagen fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung sechs Wochen vor Mietbeginn an uns fällig. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Restzahlung ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern. Bei Buchungen 6 Wochen vor Abfahrt ist die Gesamtsumme sofort fällig.
3.: Kaution
Eine Kaution in Höhe von 800,-- € und eine Reinigungskaution in Höhe von 164,-- € in bar oder per Scheck werden von dem Vermieter am Tag der Einschiffung verlangt. Diese wird bei Rückkehr unter folgendem Vorbehalt zurück bezahlt: Das Schiff und dessen Ausstattung müssen vollständig und unbeschädigt zur vereinbarten Zeit am entsprechenden Ort zurückgegeben werden. Diese Kaution entspricht der Selbstbeteiligung der Versicherung und deckt die Verantwortung des Mieters gegenüber Dritten für Schäden, die durch das Schiff, aber nicht durch die Besatzung entstanden sind.
4.: Reisestornierung
a) Durch den Mieter:
Stornierung bis sechs Wochen vor Reisebeginn führt zum Verfall der Anzahlung. Bei späterer Stornierung ist der gesamte Mietpreis fällig. Falls das Boot weiter vermieten wird, werden nur 100,-- € Bearbeitungsgebühr einbehalten. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Umbuchungen und Änderungen verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung gelten als Stornierung, und fallen somit unter die Stornokonditionen.
b) Durch den Vermieter:
Wenn aus unvorhersehbaren Umständen das gebuchte Boot nicht übergeben werden kann, ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter ein von Ausstattung und Komfort vergleichbares Boot anzubieten. Falls das nicht möglich ist, zahlt der Vermieter unverzüglich alle gezahlten Summen zurück, ohne irgendwelche Entschädigung.
5.: Versicherungen
Im Preis des Aufenthaltes sind die Versicherungen enthalten, die das Schiff und die Verantwortung des Mieters gegenüber den Dritten bei Schäden durch das Boot umfassen. Die Mieter, ihre persönlichen Sachen sowie ihre eigene zivilrechtliche Haftung sind nicht gewährleistet. Die Fahrräder fallen unter Ihre Verantwortung, und bei Verlust oder Diebstahl werden sie Ihnen in Rechnung gestellt.
6.: Unfall
Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden oder Unfall sich sofort bei dem Vermieter tel. zu melden. Der Mieter soll im Falle eines Unfalls mit Dritten, sich weder schuldig bekennen, noch das Boot ohne Einverständnis des Vermieters reparieren lassen. Wenn der Mieter einen Unfall hat und dadurch seine Fahrt nicht fortsetzen kann, kann er keine Entschädigung verlangen.
7.: Einschiffung
Die Einschiffung erfolgt zu dem vereinbarten Datum, nach Erledigung sämtlicher Formalitäten, hinterlassen von Boots- und Reinigungskaution, Kontrolle über den Zustand des Bootes und Materials anhand der Inventarliste. Der Mieter darf das Boot nach einer theoretischen und praktischen Anleitung übernehmen. Falls er keinen Binnenführerschein hat, wird ihm nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen Einweisung der vorübergehende Charterschein für die Dauer der Mietzeit ausgestellt. Der Mieter kann die Übernahme des Bootes verweigern, falls es in der Ausstattung nicht dem Vertrag entspricht oder nicht ordnungsgemäß und sauber mit vollständiger Ausstattung an den Mieter übergeben wird. Der Vermieter hat das Recht den Abfahrtsort zu ändern, falls die Einschiffung aus Gründen höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen an der gebuchten Basis nicht möglich ist.
8.: Einwegfahrten - Hin- und Rückfahrten
Ohne Angaben von Gründen kann der Übergabe- oder Rückgabeort geändert werden.
9.: Ausschiffung
Das Boot und sein Material müssen zum im Vertrag festgelegten Zielhafen, Datum und Uhrzeit, sowie in unversehrten und sauberen Zustand zurückgegeben werden, außer wenn der Mieter aus unvorhersehbaren Umständen während der Fahrt aufgehalten wird (z.B. defekte Schleuse). Der Mieter sollte eine gewisse Zeitspanne einräumen, um Verspätungen zu vermeiden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Entschädigung vom Mieter zu verlangen, wenn er das Boot nicht pünktlich zurückbringt oder das Boot an einem anderen Ort als der Basis zurück lässt.
10.: Benutzung des Schiffes durch den Mieter
Der Mieter muss sich den Regeln der Flussschifffahrt anpassen, sowie den Instruktionen, die durch den Vermieter und die Flussbehörden vorgegeben sind, folgen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu fahren und es nicht an Dritte zu verleihen. Er verpflichtet sich außerdem Crewmitglieder, die bei der Einschiffung nicht gemeldet waren, nicht mit an Bord zu nehmen.
11.: Unbefahrbarkeit des Wasserweges
Wenn aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ein Wasserweg nicht mehr befahrbar ist oder die Fahrt nur erschwert möglich ist, können sich dadurch Ort und Datum der Abreise verschieben. Wenn diese Ereignisse die Kreuzfahrt unmöglich machen, kann der Mietpreis wie ein Gutschein für eine weitere Kreuzfahrt benutzt werden, abhängig von der Verfügbarkeit der Boote. Diese Bestimmungen gelten auch während der Fahrt, falls aus den gleichen Gründen die Fahrt für mehr als 48 Stunden unterbrochen werden muss.
12.: Pannen
Im Mietpreis ist der Pannendienst enthalten. Der Vermieter bemüht sich so bald wie möglich die Panne ordnungsgemäß zu beheben.
a) Pannen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind:
Wenn das Boot auf Grund einer Panne für mehr als 24 Stunden stillgelegt ist und kein Ersatzboot zur Verfügung gestellt werden kann, verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter die Fahrtausfallzeiten anteilmäßig zu vergüten. Die Dauer der Stilllegung wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, wenn der Mieter dem Vermieter über die Panne Bescheid gibt. Der Mieter darf das Boot auf keinen Fall selbst reparieren.
b) Pannen, die dem Mieter zuzuschreiben sind
Falls festgestellt wird, dass die Panne durch den Mieter entstanden ist, hat dieser kein Recht auf Entschädigung für die Fahrtausfallzeiten. Der Vermieter kann die Kaution entsprechend den Kosten für die Reparatur einbehalten.
c) Bugstrahlruder:
Bei Ausfall des Bugstrahlruders gibt es keine Entschädigung, der Techniker wird in solchen Fällen keine Reparatur durchführen. Wenn der Mieter trotz alledem eine Reparatur wünscht, werden die gefahrenen Km für die Hin- und Rückfahrt mit 33Cent pro Km in Rechnung gestellt.
d) Toilettenverstopfung:
bei Toilettenverstopfung werden 100,00€ Entschädigung und 33 Cent pro gefahrene Km für Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt.
13.: Ausstattung der Schiffe - persönliche Sachen
Der Mieter muss dem Vermieter den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl jedes Inventarzubehörs mitteilen und ist verpflichtet, dieses zu erstatten. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Verlust oder Schäden am persönlichen Habe des Mieters.
14.: Gerichtsstand:
Neuruppin. Stand 01.02.2011
Der Kapitän muss über 18 Jahre alt sein und ist verantwortlich für das Material, das ihm anvertraut wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe eines Bootes an Mieter, die ihm nicht zum Führen des Bootes geeignet erscheinen, zu verweigern. In diesem Fall wird eine Rückzahlung des Betrages vorgeschlagen, ohne jegliche Entschädigung.
2.: Reservierung Vertragsabschluss, Bezahlung
Die Buchung kommt mit Unterschrift des Chartervertrages oder bei Online Buchung (ohne Unterschrift) zustande. Nach Erhalt unserer Rechnung ist eine Anzahlung des Mietpreises von 40% innerhalb von acht Tagen fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung sechs Wochen vor Mietbeginn an uns fällig. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Restzahlung ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern. Bei Buchungen 6 Wochen vor Abfahrt ist die Gesamtsumme sofort fällig.
3.: Kaution
Eine Kaution in Höhe von 800,-- € und eine Reinigungskaution in Höhe von 164,-- € in bar oder per Scheck werden von dem Vermieter am Tag der Einschiffung verlangt. Diese wird bei Rückkehr unter folgendem Vorbehalt zurück bezahlt: Das Schiff und dessen Ausstattung müssen vollständig und unbeschädigt zur vereinbarten Zeit am entsprechenden Ort zurückgegeben werden. Diese Kaution entspricht der Selbstbeteiligung der Versicherung und deckt die Verantwortung des Mieters gegenüber Dritten für Schäden, die durch das Schiff, aber nicht durch die Besatzung entstanden sind.
4.: Reisestornierung
a) Durch den Mieter:
Stornierung bis sechs Wochen vor Reisebeginn führt zum Verfall der Anzahlung. Bei späterer Stornierung ist der gesamte Mietpreis fällig. Falls das Boot weiter vermieten wird, werden nur 100,-- € Bearbeitungsgebühr einbehalten. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Umbuchungen und Änderungen verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung gelten als Stornierung, und fallen somit unter die Stornokonditionen.
b) Durch den Vermieter:
Wenn aus unvorhersehbaren Umständen das gebuchte Boot nicht übergeben werden kann, ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter ein von Ausstattung und Komfort vergleichbares Boot anzubieten. Falls das nicht möglich ist, zahlt der Vermieter unverzüglich alle gezahlten Summen zurück, ohne irgendwelche Entschädigung.
5.: Versicherungen
Im Preis des Aufenthaltes sind die Versicherungen enthalten, die das Schiff und die Verantwortung des Mieters gegenüber den Dritten bei Schäden durch das Boot umfassen. Die Mieter, ihre persönlichen Sachen sowie ihre eigene zivilrechtliche Haftung sind nicht gewährleistet. Die Fahrräder fallen unter Ihre Verantwortung, und bei Verlust oder Diebstahl werden sie Ihnen in Rechnung gestellt.
6.: Unfall
Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden oder Unfall sich sofort bei dem Vermieter tel. zu melden. Der Mieter soll im Falle eines Unfalls mit Dritten, sich weder schuldig bekennen, noch das Boot ohne Einverständnis des Vermieters reparieren lassen. Wenn der Mieter einen Unfall hat und dadurch seine Fahrt nicht fortsetzen kann, kann er keine Entschädigung verlangen.
7.: Einschiffung
Die Einschiffung erfolgt zu dem vereinbarten Datum, nach Erledigung sämtlicher Formalitäten, hinterlassen von Boots- und Reinigungskaution, Kontrolle über den Zustand des Bootes und Materials anhand der Inventarliste. Der Mieter darf das Boot nach einer theoretischen und praktischen Anleitung übernehmen. Falls er keinen Binnenführerschein hat, wird ihm nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen Einweisung der vorübergehende Charterschein für die Dauer der Mietzeit ausgestellt. Der Mieter kann die Übernahme des Bootes verweigern, falls es in der Ausstattung nicht dem Vertrag entspricht oder nicht ordnungsgemäß und sauber mit vollständiger Ausstattung an den Mieter übergeben wird. Der Vermieter hat das Recht den Abfahrtsort zu ändern, falls die Einschiffung aus Gründen höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen an der gebuchten Basis nicht möglich ist.
8.: Einwegfahrten - Hin- und Rückfahrten
Ohne Angaben von Gründen kann der Übergabe- oder Rückgabeort geändert werden.
9.: Ausschiffung
Das Boot und sein Material müssen zum im Vertrag festgelegten Zielhafen, Datum und Uhrzeit, sowie in unversehrten und sauberen Zustand zurückgegeben werden, außer wenn der Mieter aus unvorhersehbaren Umständen während der Fahrt aufgehalten wird (z.B. defekte Schleuse). Der Mieter sollte eine gewisse Zeitspanne einräumen, um Verspätungen zu vermeiden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Entschädigung vom Mieter zu verlangen, wenn er das Boot nicht pünktlich zurückbringt oder das Boot an einem anderen Ort als der Basis zurück lässt.
10.: Benutzung des Schiffes durch den Mieter
Der Mieter muss sich den Regeln der Flussschifffahrt anpassen, sowie den Instruktionen, die durch den Vermieter und die Flussbehörden vorgegeben sind, folgen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu fahren und es nicht an Dritte zu verleihen. Er verpflichtet sich außerdem Crewmitglieder, die bei der Einschiffung nicht gemeldet waren, nicht mit an Bord zu nehmen.
11.: Unbefahrbarkeit des Wasserweges
Wenn aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ein Wasserweg nicht mehr befahrbar ist oder die Fahrt nur erschwert möglich ist, können sich dadurch Ort und Datum der Abreise verschieben. Wenn diese Ereignisse die Kreuzfahrt unmöglich machen, kann der Mietpreis wie ein Gutschein für eine weitere Kreuzfahrt benutzt werden, abhängig von der Verfügbarkeit der Boote. Diese Bestimmungen gelten auch während der Fahrt, falls aus den gleichen Gründen die Fahrt für mehr als 48 Stunden unterbrochen werden muss.
12.: Pannen
Im Mietpreis ist der Pannendienst enthalten. Der Vermieter bemüht sich so bald wie möglich die Panne ordnungsgemäß zu beheben.
a) Pannen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind:
Wenn das Boot auf Grund einer Panne für mehr als 24 Stunden stillgelegt ist und kein Ersatzboot zur Verfügung gestellt werden kann, verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter die Fahrtausfallzeiten anteilmäßig zu vergüten. Die Dauer der Stilllegung wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, wenn der Mieter dem Vermieter über die Panne Bescheid gibt. Der Mieter darf das Boot auf keinen Fall selbst reparieren.
b) Pannen, die dem Mieter zuzuschreiben sind
Falls festgestellt wird, dass die Panne durch den Mieter entstanden ist, hat dieser kein Recht auf Entschädigung für die Fahrtausfallzeiten. Der Vermieter kann die Kaution entsprechend den Kosten für die Reparatur einbehalten.
c) Bugstrahlruder:
Bei Ausfall des Bugstrahlruders gibt es keine Entschädigung, der Techniker wird in solchen Fällen keine Reparatur durchführen. Wenn der Mieter trotz alledem eine Reparatur wünscht, werden die gefahrenen Km für die Hin- und Rückfahrt mit 33Cent pro Km in Rechnung gestellt.
d) Toilettenverstopfung:
bei Toilettenverstopfung werden 100,00€ Entschädigung und 33 Cent pro gefahrene Km für Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt.
13.: Ausstattung der Schiffe - persönliche Sachen
Der Mieter muss dem Vermieter den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl jedes Inventarzubehörs mitteilen und ist verpflichtet, dieses zu erstatten. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Verlust oder Schäden am persönlichen Habe des Mieters.
14.: Gerichtsstand:
Neuruppin. Stand 01.02.2011