Allgemeine Geschäftsbedingungen von River Boating

Allgemeine Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns, River Boating Holidays einer Unternehmung der River Boating GmbH, nachstehend „River Boating“ genannt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reiseveranstalter-verbandes erstellt worden.  River Boating hat seine Geschäftsbedingungen speziell für die von River Boating angebotenen Reisen erstellt und diese gehen ggf. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen  des Deutschen Reiseveranstalterverbandes vor. Dies wird  von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog/Prospekt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von River Boating sorgfältig durch.

A. AllGemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung

1.  Mit  der  Anmeldung  (Buchung)  bietet  der  Kunde  River  Boating  den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann  schriftlich,  mündlich,  fernmündlich  oder  in  elektronischer  Form  vorgenommen  werden.  Sie  erfolgt  durch  den  anmeldenden  Kunden  auch  für  alle  in  der  Anmeldung  mit  aufgeführten  Reisen-den. Der Vertrag kommt durch Annahme von River Boating zustan-de.  Die  Annahme  bedarf  keiner  bestimmten  Form,  erfolgt  jedoch  in  der  Regel  durch  Übersendung  der  Reisebestätigung/Rechnung.  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von River Boating für den Reisever-trag  vor,  an  welches  River  Boating  für  die  Dauer  von  einer  Woche  gebunden  ist.  Der  Reisevertrag  kommt  auf  der  Grundlage  des  An-gebots von River Boating zustande. wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist River Boating oder dem Reiseveranstalter die Annah-me erklärt. Dies kann auch durch eine Zahlung geschehen.

2. Mit  Vertragsschluss  ist  eine  Anzahlung  von  30  %  des  Reiseprei-ses  zu  zahlen.  Die  Restzahlung  muss  bei  River  Boating  spätestens  sechs Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristge-mäßem  Eingang  der  Restzahlung  ist  River  Boating  berechtigt,  die  Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern.

3. Bei  einer  Reise  mit  mehreren  Booten  kommt  je  Boot  –  auch  bei  gleichzeitiger  Anmeldung  und  bei  Anmeldung  einer  Reisegruppe  –  ein  gesonderter  Reisevertrag  zustande.  Es  sei  denn,  es  wird  aus-drücklich  eine  andere  Vereinbarung  getroffen.  Leistungsstörungen  eines einzelnen Reisevertrages haben daher keinen Einfluss auf weitere Reiseverträge.

Leistungen, Reiseversicherungen

4. Der  Umfang  der  vertraglichen  Leistungen  ergibt  sich  aus  der  Leistungsbeschreibung  im  Prospekt  sowie  aus  den  hierauf  Bezug  nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für River Boating verbindlich.

5. River Boating behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrückli-chen Bestätigung.

6. River  Boating  behält  sich  außerdem  vor,  die  ausgeschriebenen  und  mit  der  Reisebestätigung  vereinbarten  Preise  im  Fall  der  Erhö-hung  der  Entgelte  für  bestimmte  Leistungen  (z.B.  Hafengebühren)  entsprechend  (jedoch  um  maximal  5  %)  zu  erhöhen,  wenn  zwi-schen  Vertragsschluss  und  dem  vereinbarten  Reisetermin  mehr  als  4 Monate liegen.7. Persönliche Gegenstände des Kunden und der sonstigen Reisen-den sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammen-hang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Rei-segepäckversicherung empfohlen.8. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

9. Tritt  der  Kunde  vom  Reisevertrag  zurück  oder  tritt  er  die  Reise  nicht  an,  so  berechnet  River  Boating  als  Ersatz  für  die  getroffenen  Reisevorkehrungen und für Aufwendungen folgende Stornokosten:a) Rücktrittserklärung mehr als 60 Tage vor     Beginn der Bootsmiete: 10 %, mindestens 200,00 €b) Rücktrittserklärung zwischen 60 und 46 Tagen      vor Beginn der Bootsmiete: 40 %, mindestens 200,00 €c) Rücktrittserklärung zwischen 45 und 1 Tag(en) vor      Beginn der Bootsmiete: 90 %d) Rücktrittserklärung am Tag der Abfahrt (no Show): 100 %

10. Dem  Kunden  bleibt  ausdrücklich  der  Nachweis  gestattet,  dass  River  Boating  ein  Schaden  überhaupt  nicht  oder  ein  wesentlich  niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden sei. River Boating empfiehlt  dringend  den  Abschluss  einer  Reiserücktrittskostenversi-cherung.

11. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine  andere  Person  in  die  Rechte  und  Pflichten  aus  dem  Reisever-trag  eintritt.  Er  kann  sich  bei  der  Durchführung  der  Reise  durch  ei-nen geeigneten Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tat-sächliche  Mehrkosten  gehen  zu  Lasten  des  Kunden.  River  Boating  kann dem Eintritt der anderen Person widersprechen, wenn die an-dere Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen-stehen.  Tritt  eine  andere  Person  in  den  Vertrag  ein,  so  haftet  der  Eintretende  und  der  ursprünglich  anmeldende  Kunde  als  Gesamt-schuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.

12. Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht vorausseh-barer  höherer  Gewalt  erheblich  erschwert,  gefährdet  oder  beein-trächtigt,  so  können  sowohl  River  Boating  als  auch  der  Kunde  den  Vertrag kündigen. Wird der Vertrag in einem solchen Fall gekündigt, so  kann  River  Boating  für  die  bereits  erbrachten  oder  zur  Beendi-gung  der  Reise  noch  zu  erbringenden  Reiseleistungen  eine  ange-messene Entschädigung fordern.

Annullierungsvereinbarung

13. Der  Mieter  hat  die  Möglichkeit  durch  Zahlung  eines  Aufpreises  von  4  %  des  Mietpreises  im  Rahmen  einer  gesonderten  Reiserück-trittsvereinbarung – mit der Reservierung oder noch 20 Tage nach dieser  –  im  Falle  einer  Verhinderung  in  besonderen,  nachfolgend  benannten  Fällen  von  der  Pflicht  der  Zahlung  des  Mietpreises  befreit zu werden:
a) Erhält River Boating die Annullierung 6 Wochen vor dem Abfahrtdatum, erhält der Mieter den bereits bezahlten Mietpreis, abzüglich der Kosten für die Annullierungsversicherung zurück.
b) Erhält River Boating die Annullierung innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem Abfahrtdatum, fallen neben den Kosten für die Annullierungsversicherung lediglich 90 Euro Stornokosten an. Der Kunde erhält jede andere Summe erstattet.

14. Stornogründe  sind  Unfall,  Krankheit,  Todesfall,  Benennung  als  Geschworener,  Entlassung  oder  Schwangerschaft  eines  der  einge-schriebenen Reisemitglieder sowie Unfall, Krankheit, Todesfall eines nahen  Verwandten  (Vater,  Mutter,  Schwester,  Bruder  oder  Kind)  ei-nes  der  eingeschriebenen  Reisemitglieder  innerhalb  der  letzten  6  Wochen  vor  der  Abfahrt.  Ebenso  Streiks,  Aufruhr  oder  Bürgerkrieg,  die  es  dem  Kunden  unmöglich  machen,  sein  Boot  zu  übernehmen  oder  seine  Kreuzfahrt  zu  Ende  zu  führen.  Im  letzten  Fall  wird  dem Kunden der Betrag erstattet, der den ausgefallenen Tagen ent-spricht.

15. River Boating bzw. die Basis kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt  der  Reise  vom  Reisevertrag  zurücktreten  oder  nach  Antritt  der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde oder Mitrei-sende  die  Durchführung  der  Reise  ungeachtet  einer  Abmahnung  der  Basis  nachhaltig  stören  oder  wenn  sich  in  solchem  Maß  ver-tragswidrig  verhalten,  dass  die  sofortige  Aufhebung  des  Vertrages  gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält River Boating den Anspruch auf den Reisepreis.

Haftung River Boating

16. River  Boating  haftet  im  Rahmen  der  Sorgfaltspflicht  eines  or-dentlichen  Kaufmanns  für  die  gewissenhafte  Reisevorbereitung,  die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße  Erbringung  der  vertraglich  vereinbarten  Reiseleistungen,  soweit  River Boating nicht eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.

17. River  Boating  haftet  auch  für  ein  Verschulden  der  mit  der  Leis-tungserbringung betrauten Personen.

Beschränkung der haftung

18. Die vertragliche Haftung von River Boating für Schäden, die nicht Körperschäden  sind,  ist  auf  den  dreifachen  Reisepreis  beschränkt,  soweit  ein  Schaden  des  Kunden  weder  vorsätzlich  noch  grob  fahr-lässig  herbeigeführt  wird  oder  soweit  River  Boating  für  einen  dem  Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei-nes Leistungsträgers verantwortlich ist.

19. Für  alle  gegen  River  Boating  gerichteten  Schadenersatzansprü-che  aus  unerlaubter  Handlung,  die  nicht  auf  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit  beruhen,  haftet  River  Boating  bei  Sachschäden  bis  4.100  €  oder  den  höheren  dreifachen  Reisepreis.  Diese  Haftungs-höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 

20. River  Boating  haftet  nicht  für  Leistungsstörungen  im  Zusam-menhang  mit  Leistungen,  die  als  Fremdleistungen  lediglich  ver-mittelt  werden  und  die  in  der  Reiseausschreibung  ausdrücklich  als  Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

21. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im  Rahmen  der  gesetzlichen  Bestimmungen  mitzuwirken,  eventuelle  Schäden  zu  vermeiden  oder  gering  zu  halten.  Der  Kunde  ist  insbesondere  verpflichtet,  seine  Beanstandungen  unverzüglich  der  zuständigen  Basis  zur  Kenntnis  zu  geben.  Diese  ist  beauftragt,  für  Abhilfe  zu  sorgen,  sofern  dies  möglich  ist.  Unterlässt  es  der  Kunde  schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

22. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehe-ner Beendigung der Reise gegenüber River Boating geltend zu ma-chen.  Ansprüche  des  Kunden  nach  den  §§  651c-651f  BGB  verjähren  in einem Jahr ab dem Tag, an welchem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

23. Werden  zwischen  dem  Kunden  und  River  Boating  Verhandlun-gen über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der  Kunde  oder  River  Boating  die  Fortsetzung  der  Verhandlungen  verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

b. Geschäftsbedingungen für Bootsreisen, Reiseeignung

1. Der  Kapitän  an  Bord  (Kunde)  muss  volljährig  sein  und  trägt  die  Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Ein-schiffung  seinen  Personalausweis  vorlegen.  River  Boating  behält  sich das Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verant-wortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen.Kaution, selbstbeteiligung

2. Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von 1.500 € an Ri-ver Boating zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zu-rückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeit-punkt  und  am  vereinbarten  Ort  zurückgebracht  wird.  Der  Kunde  haftet  bis  zur  Höhe  der  Kaution  für  Schäden  an  Boot  und  Ausrüs-tung und für Unfälle. An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Mög-lichkeit, sich gegen die Zahlung einer Pauschale von der Selbstbe-teiligung zu befreien.Übernahme des bootes

3. Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwen-digen  Formalitäten  erledigt,  den  Zustand  des  Bootes  und  die  In-ventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat.

4. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 14.00 Uhr   und 18.00 Uhr statt.

5. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp entspricht, wenn die für die Boots-fahrt notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die  Sauberkeit  und  Ordnung  an  Bord  nicht  der  Branchenüblichen  entspricht.

6. Die  Einschiffung  kann  bei  Schleusenreparaturen,  Hochwasser  oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am  vorgesehenen  Ort  unmöglich  machen,  an  einer  anderen  Basis  stattfinden.

Änderungen von Abfahrtort, Fahrteinschränkungen

7. Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleu-senwärter,  etc.  kann  die  Einschiffung  von  einer  anderen  Stelle  aus  vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. River Boating  ist  für  diese  Änderungen  oder  Einschränkungen  nicht  ver-antwortlich.  Sie  berechtigen  den  Kunden  nicht  zum  Rücktritt  vom  Reisevertrag.

8. Kann River Boating durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Ge-walt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird River Boating sein Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und mit gleicher Aufnahmeka-pazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist River Boating zum Rücktritt berechtigt.

Einwegfahrten

9. Selbst  wenn  River  Boating  eine  Einwegfahrt  bereits  akzeptiert  hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da River Boating ge-zwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder hö-herer Gewalt (z.B. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kun-den)  die  Reiserichtung  zu  ändern  oder  eine  Hin-  und  Rückfahrt  zu  verlangen, ohne dass dies zum Rücktritt des Kunden vom Reisever-trag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet.

10. Es ist unbedingt notwendig, dass der Kunde sich 48 Stunden vor der  Abfahrt  die  Einwegfahrt  telefonisch  von  River  Boating  bestätigen lässt.

Unbenutzbarkeit von Wasserwegen

11. Im  Falle  von  Hochwasser,  Niedrigwasser,  Einschränkung  des  Fahrtsektors   (wegen   Überflutung   oder   Trockenheit),   sonstigen   Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schiff-fahrt unmöglich oder schwierig machen, kann River Boating in strik-ter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse  entstehen,  Ort  und  Abfahrtsdaten  der  Bootsfahrt  verändern.

12. Wenn  die  Vorkommnisse  eine  Bootsfahrt  unmöglich  machen,  kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reise-zeitpunkt,  je  nach  Verfügbarkeit  des  Reiseveranstalters,  übertragen  werden.

Havarien und Unfälle, Versicherungen

13. Im  Reisepreis  ist  eine  Vollkaskoversicherung  für  das  Boot  sowie  eine  Haftpflichtversicherung  für  Schäden,  die  der  Kunde  oder  Mit-reisende  mit  dem  Boot  bei  Dritten  verursacht,  eingeschlossen.  Der  Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall.

14. Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich die Ausgangsbasis zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere  Verhalten  abzuwarten.  Ohne  vorherige  Zustimmung  der  Basis  darf  der  Kunde  bei  einem  Unfall  weder  seine  Haftung  gegenüber  Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen.

15. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz.

Unterbrechung der Fahrt und Pannen

16. Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie be-ruhen  auf  grober  Fahrlässigkeit  der  Basis.  Die  Basis  unterhält  einen  Reparaturdienst,  der  täglich  erreichbar  ist  und  sämtliche  Schäden  an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt.

17. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Basis kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung er-bringt.  Diese  Abhilfe  kann  auch  durch  telefonische  Beratung  erfolgen.

18. Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten  Panne  länger  als  24  Stunden  ist,  erstattet  River  Boating dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde die Basis von der Panne benachrichtigt  hat.  Der  Kunde  enthält  sich  jeglicher  Initiative,  die  nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist.

19. Wird  eine  Reise  infolge  eines  Mangels  erheblich  beeinträchtigt  und  leistet  River  Boating  innerhalb  einer  angemessenen  Frist  kei-ne Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestim-mungen  den  Reisevertrag  durch  schriftliche  Erklärung  kündigen.  Dasselbe  gilt,  wenn  dem  Kunden  die  Reise  infolge  eines  Mangels  aus  wichtigem,  der  Basis  erkennbaren  Grund  nicht  zuzumuten  ist.  Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Basis verweigert wird. Der Kunde schuldet River Boating den auf die in Anspruch genomme-nen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leis-tungen für ihn von Interesse waren.

20. Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder ei-ner  mitreisenden  Person  schuldhaft  verursacht  wurde,  kann  die-ser  keinerlei  Entschädigung  verlangen.  Der  Kunde  ist  der  Basis  ge-genüber schadenersatzpflichtig. Die Kaution kann zur Deckung der eventuellen durch die Reparaturen entstehenden Kosten einbehal-ten werden.

Vorschriften für die Bootsfahrt

21. Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Fluss-Schifffahrt zu beachten, sondern auch die von der Basis und den Navigationsbe-hörden  erlassenen  Anweisungen.  Es  ist  untersagt,  bei  Dunkelheit  zu fahren, Boote ins Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen.

22. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet River Boating gegenüber nicht nur für Schä-den am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Ver-lust  derselben.  Den  aus  einem  dieser  Fälle  entstandenen  Schaden  kann River Boating bzw. die Basis dem Kunden gegenüber geltend machen.

23. Für  Verlust  oder  Schäden  an  persönlichen  Gegenständen  des  Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von River Boating oder der Basis ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden von der Basis grob fahrlässig verursacht wurde.

Rückgabe des bootes

24. Der  Kunde  hat  das  Boot  und  seine  Einrichtungen  in  unversehr-tem und sauberem Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückga-beort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt River Boating eine Über-prüfung  des  Bootes  und  seiner  Einrichtungen  vor.  Der  Kunde  ver-pflichtet sich, River Boating jegliche fehlende, zerbrochene oder ge-stohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen.

25. River  Boating  ist  berechtigt,  jeden  festgestellten  Schaden  oder  Verlust von der Kaution abzuziehen.

26. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haf-tet der Kunde für den Schaden, der River Boating durch die Verzöge-rung entsteht.

Haustiere

27. Haustiere an Bord sind willkommen. Sie kosten jedoch einen Zu-schlag der in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen ist. Der Kunde muss die gesamte für das Tier benötigte Ausrüstung selbst mit-bringen  und  darf  in  keinem  Fall  Bettwäsche,  Decken  und  Geschirr  des Bootes für das Tier verwenden. Ferner ist bei der Rückgabe des Bootes auf sorgfältige Entfernung der Tierhaare und eventueller an-derer Verschmutzungen zu achten.

Unwirksamkeit einzelner bestimmungen, Gerichtsstand

28. Sollte  eine  der  vorstehenden  Bestimmungen  unwirksam  sein  oder  werden,  behalten  die  übrigen  Bedingungen  gleichwohl  Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Der Kunde kann River Boating ausschließlich am Geschäftssitz von River Boating Sitz verklagen.
River Boating Holidays Fürstenberg, den 11.07.2017