Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yachtcharter PUUR
Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtlichen Bestimmungen zwischen der PUUR- Yachtcharter, im Folgenden „Vercharterer“ genannt und dem Chartergast. Gegenstand des Vertrages ist die Miete einer Linssen Yacht. Es ist kein Reisevertrag.
Die Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Reservierung/Buchung
Der Chartervertrag kommt zustande, wenn:
• der Chartergast das Angebot vom Vercharterer erhalten hat, diesem schriftlich zugestimmt hat, dem Chartergast eine Buchungsbestätigung, zugleich Rech-nung zugegangen ist und die Anzahlung in Höhe von 40 % beim Vercharterer eingegangen ist. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung, kommt kein Chartervertrag zustande.
Restzahlung
Der vollständige Charterpreis ist 30 Tage vor vereinbarten Übergabe der Yacht fällig, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der restliche Charterpreis ohne weitere Zahlungsaufforderung beim Vercharterer eingegangen sein. Hat der Chartergast bis 30 Tage vor Übergabe nicht oder nicht vollständig bezahlt, behält sich der Vercharterer das Recht vor die Buchung ohne Rückzahlung zu stornieren. Der Ver-charterer ist also weder zur Übergabe der Yacht noch zur Rückzahlung des bereits angezahlten Betrages verpflichtet.
Personen
Um eine Reservierung/ Buchung vorzunehmen, muss der Chartergast das 18.Lebensjahr vollendet haben. Die Mindestbelegung sind 2 Personen. Der Charterer verpfl ichtet sich nicht mehr als die in der Zulassung der Yachtdefinierten Anzahl an Personen an Bord zu nehmen.
Stornierung/Umbuchung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritten von 6 oder mehr Mo-naten vor Törnantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 fällig. Bei Rück-tritte zwischen dem 6. Monat und der 6. Woche vor Törnantritt ist die Anzahlung fällig. Bei Rücktritten innerhalb von 42 Tagen vor Törnbeginn, ist der gesamte Charterpreis fällig. Umbuchungen können nur bis 6 Wochen vor Beginn der Reise erfolgen, sofern möglich und kosten eine Umbuchungsgebühr von € 100,00.
Weitere Stornierungsvereinbarung: zu den o.g. Konditionen sind in Anhängigkeit vom Charterpreis der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Kautions-versicherung, einer Skipper-Haftpfl ichtversicherung einer Charterausfallsversiche-rung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Insolventversicherung möglich. Diese Verträge sind gesondert abzuschliessen.
Benutzung
Das Fahrgebiet umfasst die Berliner Gewässer, die mecklenburgische und brandenburgische Seenplatte, die Elbe und die Oder, der Bodensee oder der Neuenburger- und Bieler See. Der Chartergast verpfl ichtet sich, die Yacht wie sein Eigentum nach allen Regeln der guten Seemannschaft zu behandeln und den behördlichen Vorschriften Folge zu leisten. In Fällen von Gesetzesübertretungen, auch unwillentlicher Art, ist der Chartergast persönlich haftbar. Der Chartergast wird nur im Notfall eine andere Yacht schleppen, und die Yacht auch nur im Notfall mit eigener Trosse schleppen lassen (Bergekosten) Unter Deck besteht ein absolutes Rauchverbot. Es müssen Bootschuhe getragen werden, allenfalls weiche Turnschuhe, sofern sie keine schwarzen Sohlen haben.
Übergabe/Rücknahme
Die Übergabe/Rücknahme erfolgt im Heimathafen der Yacht. Die Termine erfolgen auf Absprache. Auf Wunsch können diese auch an anderen Häfen des Gebietes erfolgen, die Überführungs- Rückführungskosten werden spitz vorab berechnet (Skipper, Diesel und ggf. Liegeplatzgebühren). Der Chartergast erhält eine ausführ-liche theoretische und praktische Einweisung. Desweiteren erhält er eine Mappe mit allen erforderlichen Unterlagen und Sicherheitsbestimmungen für das Schiff .
Führerscheine/Eignung des Schiffsführers
Der Schiff sführer muss im Besitz eines SBF Binnen sein, alternativ einen Char-terschein erwerben. Die Genehmigungen müssen bei Antritt des Törn vorgelegt werden.Der Chartergast trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Crew. Der Vercharterer behält sich vor die Übergabe der Yacht bei Nichteignung zu verweigern. In diesem Fall wird der Charterpreis erstattet. Eine darüber hinausge-hende Haftung des Vercharterers wird ausgeschlossen.
Verfügbarkeit der Yacht
Wenn der Vercharterer dem Chartergast die von ihm gemietete Yacht oder eine gleichwertige Ersatzyacht aus einem von ihm nicht verschuldetem Grund zum Übergabezeitpunkt nicht zur Verfügung stellen kann, so wird die volle Charter-gebühr erstattet. Der Chartergast kann daraus aber keinerlei weitere Ansprüche erheben. Der Chartergast sollte den Vercharterer daher etwa 48 Stunden vor der geplanten Übernahme anrufen und sich die Übernahme bestätigen lassen.
Kaution/Haftung
Vor der Yacht Überhnahme hat der Chartergast dem Vercharterer eine Kaution in Höhe von € 1.000,00 in bar zu übergeben. Für Schäden am Schiff oder am Inventar haftet der Chartergast maximal bis zur Höhe der Kaution. Bei Rückgabe der Unbeschädigten Yacht und des Inventars wird diese vollständig zurückbezahlt. Bei Verlust von Inventar oder bei Beschädigung der Yacht oder von Inventar sollte der Vercharterer sofort benachrichtigt werden, damit dieser für Ersatz, ggf. Reparatur sorgen kann. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden nicht direkt bei der Rücknahme festgestellt wurde. Auf keinem Fall darf er selber Reparaturen durchführen.
Endreinigung
Die Yacht wird sauber übergeben. Der Wasser- und der Dieseltank sind voll, der Abwassertank ist leer. Sollte der Chartergast die Tanks nicht gefüllt bzw. entleert haben, wird nach Betriebsstunden abgerechnet. Das Schiff ist besenrein zurück-zugeben. Die Endreinigung erfolgt dann durch den Vercharterer. Sollten Haustiere im Einverständnis mit dem Vercharterer mitgenommen worden sein, fällt eine zusätzlich Reinigungsgebühr von € 70,00 an.
Höhere Gewalt
Der Vercharterer übernimmt keinerlei Haftung oder Rückerstattung in Fällen von Reiseunterbrechungen bedingt durch höhere Gewalt (Wetter, Trockenheit, Schwemmholz, etc.)
Unfälle/Materialverlust
Der Chartergast hat dem Vercharterer sofort jeden ihm, der Yacht oder einem Dritten entstandenen Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung auszufüllen und die Erläuterung betroff ener Dritter darin aufzu-nehmen. Der Charterer wird ohne Zustimmung das Vercharterers keine Schäden, die seiner Yacht entstanden sind, reparieren noch Pannen beheben oder beheben lassen. Der Chartergast verpflichtet sich jeden Schaden an der Yacht oder deren Inventar, Verlust oder Diebstahl und jede Beschädigung bei der Rückgabe der Yacht dem Vercharterer bekannt zu geben.
Toiletten: es darf ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Toilettenpapier verwendet werden. Keinesfalls dürfen andere Materialien (Tampons, Feuchttücher etc..) in die Toilette geworfen werden. Dies führt unweigerlich zur Verstopfung und macht einen teuren Technikereinsatz (in Höhe von € 150,00 + Fahrtkosten) erforderlich.
Batterien: zum Schutz der Batterien ist ein Batteriemanager eingebaut. Sollten Sie die Batterien leer fahren (z.B. beim Ankern), führt dies zur Abschaltung des Stromkreises und zu einem kostenpfl ichtigen Einsatz. Der Zustand der Batterien ist für Sie leicht selbst am Panel prüfbar. Vermeiden Sie die Entladung durch rechtzeitiges Nachladen der Batterien über Landstrom. Sie werden bei der Einweisung entsprechend eingeführt.